Kieferorthopädie für Kinder inEuskirchen
Für eine gesunde Entwicklung des Kiefers und der Zahnstellung Ihres Kindes können Sie als Eltern viel tun. Schon mit Beginn des Grundschulalters, wenn die ersten bleibenden Zähne durchbrechen, sollten Eltern mit ihren Kindern zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt gehen. Häufig stellen Zahnärzte dann fest, dass das Wachstum der bleibenden Zähne zu Problemen führen kann. Um das zu überprüfen, ist der Gang zum Kieferorthopäden unerlässlich. Als Kieferorthopäden ist es unsere Aufgabe, die gesunde Entwicklung der Milchzähne, der ersten bleibenden Zähne und die Kieferstellung zu überprüfen. Dank einer frühzeitigen Behandlung ebnen wir so den Weg zu einem gesunden Gebiss. Wir beraten Sie gern in unserer Praxis für Kieferorthopädie Euskirchen Dr. Julia Weckmann.
Kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern
Stellen wir fest, dass eine Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt, beraten wir Eltern und Kinder über die folgenden Behandlungsschritte. Da im Grundschulalter noch ein sogenanntes Wechselgebiss vorliegt, das heißt die ersten bleibenden Zähne schon da sind, aber noch einige Milchzähne fest im Kiefer sitzen, macht in der Regel eine lose bzw. herausnehmbare Zahnspange Sinn. Diese lenkt besonders schonend die Zähne in die richtige Richtung, ohne das natürliche Wachstum einzuschränken. In einigen Ausnahmen kann es aber auch notwendig sein, dass bei Kindern schon eine feste Zahnspange eingesetzt werden muss. Startet man die Frühbehandlung mit einer losen Zahnspange zeitnah, dauert sie im Schnitt 1,5 Jahre.
Mehr zu losen Zahnspangen erfahren Sie hier.
Feste Zahnspangen sind im Grundschulalter selten notwendig. Sie werden erst bei Jugendlichen und Erwachsenen eingesetzt.
Mehr dazu erfahren Sie unter Zahnspangen.
Zahnspangenfür Kinder in Euskirchen
Wann sollte ich mit meinem Kind zum Kieferorthopäden gehen?
Eine Vorstellung ist im Alter von etwa sechs Jahren zu empfehlen. Liegt eine Zahn- oder Kieferfehlstellung vor, lässt sie sich zu diesem Zeitpunkt oft mit einfachen Behandlungsmaßnahmen korrigieren. In den meisten Fällen beginnt eine kieferorthopädische Behandlung in der Phase des Zahnwechsels im Alter von neun bis zwölf Jahren.
Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung für mein Kind?
Die große Sorge vieler Eltern ist, dass die kieferorthopädische Behandlung der Kinder sehr kostenintensiv ist und sie diese Kosten allein tragen müssen. Ist eine kieferorthopädische Behandlung des Kindes notwendig, bezahlen aber die Krankenkassen in der Regel die Behandlung. Stellen wir also fest, dass ein Kind eine Zahnspange benötigt, erstellen wir einen sogenannten Behandlungsplan, der genau beschreibt, welche Behandlungen notwendig sind. Dieser wird bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht. In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei einem positiven Bescheid 80 Prozent der Kosten. 20 Prozent der Gesamtkosten werden am Anfang in Eigenleistung getragen. Diese Kosten bekommen sie nach erfolgreicher Behandlung von der Krankenkasse erstattet, wenn Sie diese eingereicht haben. Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres starten, werden in der Regel nicht übernommen. Nur in Ausnahmefällen beteiligt sich die Krankenkasse hier an den Kosten.
Zusatzleistungen wie z. B. zahnfarbene oder selbstligierende Brackets, die Versiegelung der Zahnflächen um die Brackets oder der Retainer nach Abschluss der Behandlung werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Diese Kosten werden in Eigenleistung getragen.
Gern beraten wir Sie in unserer Praxis genauer zu Kosten und Kostenübernahme. Sprechen Sie uns an. Vereinbaren Sie schon jetzt einen Beratungstermin für Ihr Kind.